Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung der Stadt Viersen hatte die Auslegung des Lärmaktionsplanes 1. Stufe der Stadt Viersen beschlossen.
Die öffentliche Auslegung ist beendet, Sie können aber an dieser Stelle den Entwurf einsehen.
In den vergangenen Jahren ist die Lärmbelastung - insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen – stetig angestiegen. Um diese Lärmauswirkungen bewerten und verringern zu können, wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert und Städte und Kommunen gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen (§ 47d BImSchG).
Die Lärmaktionsplanung befasst sich mit Umgebungslärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und großen Gewerbeansiedlungen erzeugt wird. Lärm bedingt durch Sport- und Freizeitanlagen, sowie Nachbarschaftslärm zählen nicht dazu.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Belastung an den Lärmquellen zu verringern. Der Schutz einzelner Gebäude steht hierbei nicht im Mittelpunkt.
Die Festlegung von lärmmindernden Maßnahmen sowie die Entscheidung über Umfang, Reihenfolge und zeitlichen Ablauf der Umsetzung liegen dabei im Ermessen der zuständigen Behörde einer Stadt. Sie sind eine freiwillige Leistung. Einen Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen lässt sich aus der Lärmaktionsplanung nicht ableiten.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben hat die Stadt Viersen nun einen Lärmaktionsplan erstellt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in einer ersten Stufe Lärmsituationen an besonders hoch belasteten Straßen bewertet. Dies erfolgte unter Zuhilfenahme von Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Darunter fallen Straßen mit mehr als 16.000 Kfz/24h. In Viersen sind das die beiden Autobahnen A 61 und A 52, Hindenburgstraße, Freiheitsstraße/Kölnische Straße, Süchtelner Straße sowie Teile der Dülkener Straße, des Westrings und der Bücklerstraße.
In einer zweiten Stufe, die bis 2012/2013 abgeschlossen sein soll, werden dann Straßen mit einer geringeren Verkehrsbelastung (8.000-16.000. Kfz/24h) begutachtet.
Die Lärmkarten zeigen deutlich, welche Gebäude in den betreffenden Bereichen überdurchschnittlich von Lärm betroffen sind. Hier gilt es aufzuzeigen, mit welchen Mitteln die Wohnqualität verbessert werden könnte. Im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes wird eine Reihe von Maßnahmen aufgezeigt, welche der Vermeidung, Verlagerung und schließlich auch Verminderung von Lärmemissionen dienen. Dies kann z.B. eine gezielte Führung des Lkw-Verkehrs, Lenkung der Verkehrsströme auf weniger belastete Straßen, Anpassung von Fahrgeschwindigkeiten, oder die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt sein.
| zur Maßnahmenplanung | Peter Mengel | Telefon | 02162 - 101283 |
| zu Lärmkarten und rechtliche Grundlagen | Dietmar Krämer | Telefon | 02162 - 101421 |
Lärmaktionsplan Stadt Viersen / Bericht Entwurfsfassung 06/2010



