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Kinder- und Jugendförderplan

Das Jugendamt, als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, hat zur Erfüllung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit in turnusmäßigen Abständen einen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen.

Für die Legislaturperiode 2010- 2014 liegt nun dieser neue Plan vor, der sich im Wesentlichen mit den Handlungsfeldern:

  • (offene) Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendverbandsarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe befasst.


 

Den Kinder- und Jugendförderplan 2010- 2014 können Sie hier herunterladen.

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