Das Jugendamt, als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, hat zur Erfüllung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit in turnusmäßigen Abständen einen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen.
Für die Legislaturperiode 2010- 2014 liegt nun dieser neue Plan vor, der sich im Wesentlichen mit den Handlungsfeldern:



